Nach einer Beerdigung bekommt man viele Beileidskarten – aber keine Anleitung für das, was jetzt kommt: eine Wohnung voller Leben, ein Stapel ungeöffneter Post und die leise Frage, womit man überhaupt anfangen soll. Diese Checkliste ordnet die Aufgaben in eine sinnvolle Reihenfolge – von den ersten Tagen bis zur besenreinen Übergabe. Sie ist aus der Praxis von Nachlassauflösungen im Bergischen Land entstanden und bewusst so geschrieben, dass Sie sie abarbeiten können, ohne Jurist zu sein.
Zwei Hinweise vorab: Erstens ersetzt dieser Ratgeber keine Rechtsberatung – bei strittigen oder großen Nachlässen gehört ein Anwalt oder Notar an Ihre Seite. Zweitens zur Transparenz: Dieses Portal vermittelt Haushaltsauflösungen an geprüfte Partnerbetriebe in Wuppertal, Solingen und Remscheid; wo das im Ablauf relevant wird, sagen wir es offen.
Phase 1: Die ersten Tage – sichern, nicht räumen
Nichts wegwerfen, noch nicht einmal „offensichtlichen Müll“. In den ersten Tagen ist die wichtigste Aufgabe das Gegenteil von Aufräumen: alles lassen, wie es ist. Zwischen Zeitungsstapeln stecken Kontoauszüge, in Manteltaschen Bargeld, in Büchern Sparbriefe.
Wohnung sichern. Wer hat Schlüssel? Ziehen Sie verstreute Schlüssel möglichst zusammen und klären Sie, wer Zutritt hat. Das schützt den Nachlass – und Sie selbst vor späteren Vorwürfen.
Dokumente an einen Ort bringen. Suchen Sie zunächst nur das Nötigste zusammen: Personalausweis, Rentenunterlagen, Versicherungspolicen, Kontounterlagen, Mietvertrag. Ein einziger Karton „Wichtige Papiere“ reicht für den Anfang.
Ein gefundenes Testament sofort abliefern. Wer ein Testament findet, ist gesetzlich verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht (Amtsgericht) abzuliefern – auch wenn der Inhalt der Familie nicht gefällt. Behalten oder „erst einmal liegen lassen“ ist keine Option.
Verderbliches entsorgen, laufende Gefahren beseitigen. Kühlschrank leeren, Blumen gießen oder abgeben, Heizung auf Frostschutz, Stecker sicherheitsrelevanter Geräte ziehen. Das dürfen und sollten Sie auch als vorläufige Maßnahme tun.
Phase 2: Die erste Woche – Erbschaft und Mietverhältnis klären
Erst die Grundsatzfrage: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Bevor Sie den Hausrat verwerten oder die Wohnung leerräumen, sollte diese Frage beantwortet sein. Die Ausschlagung ist nur binnen sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall möglich – und wer sich wie ein Erbe verhält, etwa den Nachlass verkauft oder die Wohnung auflöst, riskiert, dass dies als Annahme der Erbschaft gewertet wird. Bei überschuldeten Nachlässen kann das teuer werden. Im Zweifel: erst beraten lassen, dann räumen.
Mietverhältnis prüfen und kündigen. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Erben können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und ihrer Erbenstellung wissen, außerordentlich kündigen – mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Praktisch heißt das: Bis zur Übergabe zahlt der Nachlass noch etwa drei Monatsmieten. Jede Woche, die die Kündigung liegen bleibt, verlängert diese Zahlungspflicht.
Laufende Verträge und Zahlungen stoppen. Strom, Gas, Telefon und Internet, Rundfunkbeitrag, Versicherungen, Abonnements, Vereinsmitgliedschaften, Daueraufträge. Ein Nachsendeauftrag bei der Post spült in den folgenden Wochen zuverlässig alle vergessenen Vertragspartner an die Oberfläche.
Renten- und Versicherungsmeldungen. Rentenstellen und Krankenkasse werden meist über das Bestattungshaus informiert – prüfen Sie, ob das geschehen ist, und melden Sie private Renten und Lebensversicherungen selbst (bei Lebensversicherungen gelten oft kurze Meldefristen!).
Phase 3: Wochen zwei bis vier – sichten und verteilen
Systematisch sichten, Raum für Raum. Jetzt beginnt die eigentliche Auseinandersetzung mit dem Hausstand. Bewährt hat sich die Vier-Kategorien-Methode: Behalten (Erinnerungsstücke, Erbstücke), Klären (Wertsachen, Dokumente, Unklares), Weitergeben (Verschenken, Spenden), Auflösen (alles Übrige). Arbeiten Sie mit Klebezetteln in vier Farben – das entlastet auch die Kommunikation unter Geschwistern.
Erinnerungsstücke fair verteilen. Der Streitpunkt Nummer eins in Erbengemeinschaften sind selten die großen Werte, sondern die kleinen Dinge mit großer Bedeutung. Bewährte Verfahren: reihum wählen lassen, Wunschlisten abgleichen, bei Pattsituationen das Los. Wer hier eine Stunde investiert, spart später Monate Streit – mehr dazu im Ratgeber Erbengemeinschaft: Wer entscheidet?
Wertgegenstände erfassen, aber nicht hastig verkaufen. Schmuck, Sammlungen, Antiquitäten: kurz fotografieren und in einer Liste festhalten. Verkaufen müssen Sie jetzt noch nichts – bei der Auflösung können solche Stücke über die Wertanrechnung den Preis senken, oder Sie holen für Einzelstücke gezielt Bewertungen ein. Vorsicht bei Haustür-Ankäufern, die „alles sofort mitnehmen“: Nach Todesfällen sind sie erfahrungsgemäß besonders aktiv.
Phase 4: Die Auflösung beauftragen und durchführen
Angebot einholen – mit Besichtigung. Spätestens sechs Wochen vor dem Übergabetermin sollte die Auflösung beauftragt sein. Seriös ist nur ein Angebot nach Besichtigung: schriftlich, mit Festpreis, ausgewiesener Wertanrechnung und Fertigstellungsdatum. Richtwerte für das Bergische Land: 20–50 € pro Quadratmeter, eine 3-Zimmer-Wohnung meist 1.200–2.500 € vor Anrechnung – die Details stehen auf unserer Kostenseite. Wenn Sie möchten, vermitteln wir Ihre Anfrage an einen geprüften Partnerbetrieb in Wuppertal, Solingen oder Remscheid – kostenlos und unverbindlich.
Den Räumtag vorbereiten. Behalten-Kategorie aus der Wohnung schaffen oder deutlich kennzeichnen, Nachbarn kurz informieren (das nimmt Gerüchten den Wind), Zugänge und gegebenenfalls Halteverbot klären – Letzteres übernehmen die Betriebe meist selbst.
Sichtung beim Räumen mitlaufen lassen. Auch jetzt gilt: Gute Betriebe sichten weiter. Vereinbaren Sie, dass gefundene Dokumente, Fotos und Wertsachen gesammelt und übergeben werden – bei den Partnerbetrieben dieses Portals ist das Standard.
Phase 5: Übergabe und Abschluss
Besenreine Übergabe an den Vermieter. Leer, ausgefegt, inklusive Nebenräume – das ist der geschuldete Regelzustand; Schönheitsreparaturen richten sich nach dem Mietvertrag. Machen Sie beim Übergabetermin Fotos und lassen Sie sich das Übergabeprotokoll aushändigen. Zur Terminplanung mit Puffer: fristgerechte Übergabe.
Kaution und Endabrechnungen. Die Kaution wird nach Prüfung durch den Vermieter an die Erben ausgezahlt; Strom- und Gasabschlussrechnungen folgen nach der Schlussablesung. Heben Sie die Auflösungsrechnung auf – als Nachweis für die Erbengemeinschaft und für eine mögliche steuerliche Prüfung.
Zeit für den eigentlichen Abschied. Ein letzter Gang durch die leere Wohnung gehört für viele Angehörige dazu. Planen Sie ihn bewusst ein – nach der Räumung, vor der Schlüsselübergabe. Es ist der Moment, in dem aus der Aufgabe wieder ein Abschied werden darf.
Die vier häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Zu früh entrümpeln: Wer in der ersten Woche Container bestellt, entsorgt erfahrungsgemäß Dokumente, Vollmachten und Werte gleich mit – und riskiert bei ungeklärter Erbschaft die ungewollte Annahme. Erst sichern und klären, dann räumen.
- Zu spät kündigen: Jede aufgeschobene Woche kostet den Nachlass Miete. Die Kündigung ist der eine Schritt, der wirklich eilt.
- Mündliche Absprachen unter Erben: „Das war doch so besprochen“ ist der Klassiker vor dem Familienstreit. Verteilung und Beauftragung kurz schriftlich festhalten – eine E-Mail genügt.
- Angebote ohne Besichtigung annehmen: Telefonpreise halten selten. Seriös ist ein schriftlicher Festpreis nach Besichtigung – mit ausgewiesener Wertanrechnung und Fertigstellungsdatum.
Die Checkliste kompakt
- Nichts wegwerfen, Wohnung und Schlüssel sichern
- Dokumente zusammentragen, Testament unverzüglich zum Nachlassgericht
- Annahme/Ausschlagung der Erbschaft klären (Frist: 6 Wochen!)
- Mietverhältnis kündigen (Sonderkündigungsrecht: 1 Monat ab Kenntnis, Frist 3 Monate)
- Verträge, Daueraufträge, Abos beenden; Nachsendeauftrag stellen
- Raum für Raum sichten: Behalten – Klären – Weitergeben – Auflösen
- Erinnerungsstücke in der Familie verteilen, Wertsachen listen
- Auflösung mit Besichtigung, Festpreis und Wertanrechnung beauftragen
- Besenreine Übergabe mit Protokoll und Fotos
- Kaution, Abschlussrechnungen, Unterlagen archivieren
Sie sind bei Schritt 8 angekommen – oder möchten vorab wissen, was die Auflösung kosten würde? Kostenlose Besichtigung anfragen: Ein geprüfter Partnerbetrieb aus Wuppertal, Solingen oder Remscheid meldet sich innerhalb von 24–48 Stunden. 0800-XXXXXXX (Mo–Sa). Ihre Anfrage wird an einen Partnerbetrieb aus unserem Netzwerk weitergeleitet.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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