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Haushaltsauflösung nach einem Todesfall – mit Zeit für das, was wichtig ist

Der Schrank riecht noch nach ihrem Parfüm. Auf dem Küchentisch liegt die Brille, daneben die angefangene Zeitung. Wer die Wohnung eines verstorbenen Menschen betritt, betritt kein Räumungsobjekt – sondern einen Ort, an dem ein Leben stattgefunden hat. Genau deshalb gehört die Auflösung einer Nachlasswohnung zu den Aufgaben, die man nicht nebenbei und nicht mit jedem erledigen sollte.

Ein Wort zur Einordnung, bevor wir zum Ablauf kommen: Wir sind ein Vermittlungsportal. Die Auflösung selbst führen geprüfte Partnerbetriebe aus Wuppertal, Solingen und Remscheid durch, an die wir Ihre Anfrage weitergeben – Betriebe, die wissen, dass in einer Nachlasswohnung andere Regeln gelten als auf einer Baustelle. Die Anfrage und die Besichtigung kosten Sie nichts.

Zuerst die Entlastung: Was Sie nicht tun müssen

Viele Angehörige glauben, sie müssten die Wohnung „vorbereiten“, bevor ein Betrieb kommt. Das Gegenteil ist richtig. Sie müssen:

  • nicht vorräumen oder vorsortieren – die Sichtung ist Teil der Leistung
  • nicht wissen, was die Möbel wert sind – die Bewertung übernimmt der Betrieb bei der Besichtigung
  • nicht sofort entscheiden – zwischen Besichtigung und Auftrag dürfen Tage oder Wochen liegen
  • nicht alles allein verantworten – Miterben, Betreuer oder ein Nachlasspfleger können einbezogen werden

Was Sie tun sollten, bevor geräumt wird, haben wir in einer eigenen Checkliste für die Haushaltsauflösung nach einem Todesfall zusammengestellt – vom Sichern der Dokumente bis zur Kündigung der Verträge.

Sie möchten erst einmal eine Einschätzung, keinen Auftrag? Genau dafür ist die kostenlose Besichtigung da. Anfrage stellen oder anrufen: 0800-XXXXXXX (Mo–Sa).

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Die Sichtung: Herzstück jeder Nachlassauflösung

Bevor ein einziger Karton gepackt wird, wird gesichtet – gründlich und systematisch. Die Partnerbetriebe suchen dabei gezielt nach dem, was rechtlich und persönlich zählt:

Rechtlich wichtig: Testamente und handschriftliche Verfügungen, Sparbücher und Kontounterlagen, Versicherungspolicen, Rentenbescheide, Grundbuchauszüge, Schlüssel, Bargeld. Solche Funde werden nicht entsorgt, sondern dokumentiert und Ihnen übergeben – ein aufgefundenes Testament gehört im Übrigen unverzüglich zum Nachlassgericht, darauf weisen die Betriebe ausdrücklich hin.

Persönlich wertvoll: Fotoalben, Briefe, Tagebücher, Schmuck, Orden, Taufkerzen, das Geschirr von der Hochzeit. Was davon aufgehoben werden soll, entscheiden allein Sie – und zwar vorher. Bewährt hat sich eine einfache Regel: Alles, was die Familie behalten möchte, wird vor dem Räumtag gekennzeichnet oder in ein „Familienzimmer“ gestellt, das unangetastet bleibt.

Überraschend oft übersehen: Geld und Wertsachen an untypischen Orten. Erfahrene Betriebe prüfen Manteltaschen, Buchseiten, Matratzen, Kaffeedosen und Kellerregale – Verstecke, die Angehörige in der Ausnahmesituation leicht übergehen.

Wenn Sie bei der Sichtung dabei sein möchten, richten sich die Betriebe danach. Wenn Sie es sich nicht zutrauen, übernehmen sie die Durchsicht allein und legen Ihnen alles Gefundene vor. Beides kommt gleich häufig vor.

Wertanrechnung: Der Nachlass arbeitet für Sie

In vielen Nachlässen steckt Verwertbares – die Eichenschrankwand eher nicht, aber die Jugendstilkommode, die Münzsammlung, das Silberbesteck oder gut erhaltene Elektrogeräte durchaus. Die Partnerbetriebe bewerten solche Stücke bei der Besichtigung und ziehen den Verwertungswert vom Preis der Auflösung ab. Sie sehen im schriftlichen Angebot beide Positionen getrennt: Kosten der Auflösung, Höhe der Anrechnung, Endpreis.

Gerade für Erbengemeinschaften ist diese schriftliche Form Gold wert: Jeder Miterbe kann nachvollziehen, was angerechnet wurde – Streit über „verschwundene Werte“ wird gar nicht erst genährt. Ausführlich erklärt auf der Seite Wohnungsauflösung mit Wertanrechnung.

Der zeitliche Rahmen – realistisch betrachtet

Bei Mietwohnungen läuft nach der Kündigung meist eine Frist von drei Monaten; bei Eigentum bestimmen Sie selbst das Tempo. Für die eigentliche Auflösung gilt: Eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung ist in der Regel in ein bis zwei Arbeitstagen aufgelöst, ein Einfamilienhaus braucht mehrere Tage. Die knappste Ressource ist selten der Betrieb, sondern die Zeit der Familie für Sichtung und Entscheidungen – planen Sie dafür bewusst Wochen ein, nicht Tage, sofern die Fristen es erlauben. Drängt der Übergabetermin, finden Sie auf der Seite fristgerechte Übergabe den Ablauf für enge Zeitfenster.

Kündigungsfrist läuft bereits? Nennen Sie den Übergabetermin in der Anfrage – der Partnerbetrieb plant rückwärts und nennt Ihnen ein verbindliches Fertigstellungsdatum.

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Was die Auflösung einer Nachlasswohnung kostet

Für Nachlasswohnungen gelten die üblichen Richtwerte des Bergischen Städtedreiecks: 20 bis 50 € pro Quadratmeter, eine 3-Zimmer-Wohnung also meist 1.200 bis 2.500 € – abzüglich der Wertanrechnung. Die Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden üblicherweise aus dem Nachlass beglichen; bei mehreren Erben trägt die Erbengemeinschaft sie entsprechend den Erbquoten. Alle Preisfaktoren und Beispielrechnungen finden Sie auf der Kostenseite.

Ein Hinweis aus Erfahrung: Seien Sie zurückhaltend bei Anbietern, die ungefragt an der Haustür oder per Wurfzettel „kostenlose Entrümpelung gegen Wertsachen“ anbieten – gerade nach Todesfällen sind solche Angebote selten zu Ihren Gunsten kalkuliert. Ein seriöses Angebot ist schriftlich, benennt Anrechnung und Endpreis getrennt und lässt Ihnen Bedenkzeit.

Häufige Fragen zur Auflösung nach einem Todesfall

Was passiert mit Kleidung und Alltagsgegenständen?

Gut erhaltene Kleidung und brauchbarer Hausrat werden nach Möglichkeit weitergegeben – etwa an Sozialkaufhäuser oder karitative Sammlungen –, statt entsorgt zu werden. Wenn Ihnen dieser Weg wichtig ist, sagen Sie es bei der Besichtigung; die Betriebe berücksichtigen das bei der Planung.

Wir sind mehrere Erben und uneins. Kann trotzdem besichtigt werden?

Ja. Die Besichtigung und das Angebot verpflichten zu nichts und schaffen oft erst die Zahlengrundlage, auf der sich eine Erbengemeinschaft einigen kann. Wer am Ende beauftragen darf, erklärt unser Ratgeber Erbengemeinschaft: Wer entscheidet?

Die Wohnung liegt weiter weg – wir wohnen nicht im Bergischen Land.

Das ist häufig so: Die Eltern lebten in Wuppertal oder Remscheid, die Kinder längst anderswo. Die Partnerbetriebe wickeln Auflösungen auch mit auswärtigen Auftraggebern ab – mit Schlüsselübergabe, Fotodokumentation und Versand oder Bereitstellung der gesicherten persönlichen Dinge.

Übernehmen die Betriebe auch die Übergabe an den Vermieter?

Die Betriebe übergeben die Wohnung besenrein an Sie; auf Wunsch sind sie beim Übergabetermin mit dem Vermieter anwesend oder stellen eine Fotodokumentation des Endzustands bereit. Die mietrechtliche Übergabe selbst bleibt Sache der Erben beziehungsweise ihrer Bevollmächtigten.

Anfrage für eine Nachlassauflösung stellen

Beschreiben Sie die Situation in Ihren Worten – niemand erwartet in dieser Lage perfekte Angaben. Ein geprüfter Partnerbetrieb meldet sich innerhalb von 24 bis 48 Stunden.

[Anfrage-Formular: Hier Tally-Embed einfügen]

Ihre Anfrage wird an einen geprüften Partnerbetrieb aus unserem Netzwerk weitergeleitet.

Telefonisch erreichen Sie uns Mo–Sa unter 0800-XXXXXXX.

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