Drei Monate klingen nach viel Zeit. Doch wer nach einem Todesfall erst die Beisetzung organisiert, dann Behörden, Banken und Versicherungen abarbeitet und schließlich vor der vollen Wohnung steht, merkt: Von den drei Monaten Kündigungsfrist ist oft nur noch ein Bruchteil übrig – und der Übergabetermin mit dem Vermieter rückt unerbittlich näher. Jeder Monat, den die Wohnung länger läuft, kostet den Nachlass Miete.
Hier setzt diese Seite an. Und damit klar ist, mit wem Sie es zu tun haben: Wir vermitteln Ihre Anfrage an geprüfte Partnerbetriebe in Wuppertal, Solingen und Remscheid, die termingebundene Auflösungen routiniert abwickeln – wir führen sie nicht selbst durch. Anfrage und Besichtigung sind kostenlos.
Die Rückwärtsplanung: vom Übergabetag zum Starttermin
Termingebundene Auflösungen werden vom Ende her geplant. So gehen die Partnerbetriebe vor:
- Stichtag festhalten: Der Übergabetermin mit Vermieter oder Käufer ist der Fixpunkt. Nennen Sie ihn direkt in der Anfrage.
- Puffer einbauen: Die Auflösung wird nicht auf den letzten Tag gelegt. Zwischen Fertigstellung und Übergabe bleiben nach Möglichkeit einige Tage – für eine letzte Begehung durch Sie und für Unvorhergesehenes.
- Fertigstellungsdatum ins Angebot: Im schriftlichen Festpreis-Angebot steht neben dem Preis das Datum, an dem die Wohnung leer und besenrein ist. Damit haben Sie eine Zusage, keine Absichtserklärung.
- Sichtung nicht opfern: Auch unter Zeitdruck wird zuerst gesichtet – Dokumente, Wertsachen und Erinnerungsstücke gehen dem Tempo nicht verloren. Was die Familie behalten will, sollte allerdings vor dem Räumtermin feststehen; die Checkliste nach Todesfall hilft bei der Reihenfolge.
Welche Fristen typischerweise laufen
Zur groben Orientierung – im Einzelfall entscheidet der Mietvertrag beziehungsweise Ihre rechtliche Beratung:
- Nach einem Todesfall können Erben (und der Vermieter) das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und ihrer Erbenstellung Kenntnis haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Faustregel: Von der Kündigung bis zur Übergabe bleiben rund drei Monate – die Miete zahlt bis dahin der Nachlass.
- Beim Umzug ins Pflegeheim gilt die reguläre Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten; der Seniorenumzug mit Auflösung beschreibt die sinnvolle Taktung.
- Beim Hausverkauf setzt der notarielle Übergabetermin die Deadline – hier lohnt besonders früher Vorlauf, weil Häuser mehr Volumen und mehr Nebenflächen mitbringen.
Wichtig für Erben: Prüfen Sie vor größeren Schritten, ob Sie die Erbschaft überhaupt annehmen wollen – das Ausräumen und Verwerten einer Wohnung kann als Annahme gewertet werden. Mehr dazu in der Checkliste.
Ihr Übergabetermin steht schon? Dann zählt jeder Tag Vorlauf. Anfrage mit Stichtag stellen – der Partnerbetrieb meldet sich binnen 24–48 Stunden mit einem Besichtigungstermin. 0800-XXXXXXX (Mo–Sa).
Jetzt kostenloses Angebot anfordern
✓ Kostenlos ✓ Unverbindlich ✓ Antwort meist innerhalb weniger Stunden
Besenrein – was der Vermieter erwarten darf
„Besenrein“ heißt: vollständig leergeräumt und grob gereinigt – keine Möbel, kein Abfall, ausgefegte Böden, auch in zugehörigen Nebenräumen. Nicht dazu gehören Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren; ob solche Arbeiten geschuldet sind, regelt allein der Mietvertrag des Verstorbenen beziehungsweise des bisherigen Mieters. Die Partnerbetriebe übergeben in genau diesem besenreinen Zustand und stellen auf Wunsch eine Fotodokumentation für den Übergabetermin bereit – hilfreich, wenn Miterben oder der Vermieter nicht vor Ort sein können.
Ein praktischer Tipp: Vereinbaren Sie den Übergabetermin mit dem Vermieter erst, wenn das Fertigstellungsdatum des Betriebs vorliegt – so bauen Sie den Puffer automatisch ein.
Kosten bei Terminaufträgen
Für termingebundene Auflösungen gelten dieselben transparenten Richtwerte wie sonst auch: 20 bis 50 € pro Quadratmeter, ohne Eilzuschläge bei realistischem Vorlauf. Erst wenn ein Auftrag extrem kurzfristig – innerhalb weniger Tage – abgewickelt werden muss, kann Mehraufwand entstehen; seriöse Betriebe weisen ihn vorher aus, statt ihn hinterher aufzuschlagen. Verwertbares senkt auch hier den Preis über die Wertanrechnung. Beispielrechnungen finden Sie auf der Kostenseite.
Häufige Fragen zur fristgerechten Übergabe
Wie viel Vorlauf sollte ich einplanen?
Je mehr, desto besser – als Faustregel: Anfrage mindestens drei bis vier Wochen vor dem Übergabetermin, bei Häusern und stark gefüllten Wohnungen früher. Kürzere Fristen sind oft machbar; der Partnerbetrieb sagt Ihnen nach der Besichtigung ehrlich, was geht.
Was passiert, wenn das Fertigstellungsdatum überschritten wird?
Das Datum ist Bestandteil des schriftlichen Angebots und damit des Auftrags. Fragen Sie bei der Besichtigung ausdrücklich nach dem eingeplanten Puffer – seriöse Betriebe beantworten das konkret.
Kann der Betrieb direkt mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung kommunizieren?
Terminabsprachen (etwa zu Aufzugsnutzung oder Halteverbotszone) übernehmen die Betriebe auf Wunsch direkt. Die mietrechtliche Kommunikation – Kündigung, Übergabeprotokoll, Kaution – bleibt bei Ihnen als Erben oder Bevollmächtigten.
Räumen die Betriebe auch kurzfristig am Wochenende?
Je nach Auslastung ist das möglich. Nennen Sie Wunschtermin und Stichtag in der Anfrage; der Betrieb plant entsprechend und nennt Ihnen die Machbarkeit vor der Beauftragung.
Anfrage mit Stichtag stellen
Übergabetermin, Wohnungsgröße, Ort – mit diesen drei Angaben kann die Rückwärtsplanung beginnen.
[Anfrage-Formular: Hier Tally-Embed einfügen]
Ihre Anfrage wird an einen geprüften Partnerbetrieb aus unserem Netzwerk weitergeleitet.
Telefonisch: 0800-XXXXXXX (Mo–Sa).
Ein Service von Alchemysta